Hausordnung

  1. Vermeiden Sie jeden Lärm. Stellen Sie Phonogeräte auf Zimmerlautstärke ein. In der Zeit von 22.00 bis 8.00 Uhr ist jegliche Ruhestörung zu unterlassen
     
  2. Beim Einzug sowie beim Auszug hat sich jeder Mieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- bzw. abzumelden.
     
  3. Die Reinigung des Zimmers obliegt dem jeweiligen Mieter und ist regelmäßig durchzuführen.
     
  4. Die Reinigung der Gemeinschaftsräume und des Außenbereichs hat nach dem ausgehängten Reinigungsplan zu erfolgen.
     
  5. Der Mieter ist für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich. Hausschlüssel dürfen an Hausfremde nicht weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.
     
  6. Die Mieträume sind ausreichend zu beheizen und zu lüften, jedoch sind bei Unwetter, Nacht und Abwesenheit Türen und Fenster verschlossen zu halten.
     
  7. Die Mieträume sind ausreichend zu beheizen und zu lüften, jedoch sind bei Unwetter, Nacht und Abwesenheit Türen und Fenster verschlossen zu halten.
     
  8. Haken, Nägel oder Dübel dürfen nicht in die Wände geschlagen werden, da Elektroleitungen in allen Wänden verlegt sind. Bei Zuwiderhandlungen besteht Lebensgefahr.
     
  9. WCs sind keine Müllschlucker. Die Kosten für die Beseitigung der Verstopfungen infolge falscher Behandlung hat der Mieter zu tragen. Schmutzränder in den Toiletten und Duschen sind sofort zu beseitigen.
     
  10. Die Kühlschränke sind regelmäßig zu reinigen und alle 4 Wochen zu enteisen.

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